…wie sein Name an der Tür – DSGVO und die Folgen
So weit kann es kommen, wenn nationale Gesetze nicht zeitgleich mit einer EU-Verordnung kommen:
Man versucht gefühlten Verstößen zuvor zu kommen und bringt sich damit eigentlich erst richtig in Schwierigkeiten.
Der Zusammenhang zwischen einer Wohnungsnummer und dem Namen ist tatsächlich eine Datenverarbeitung, denn es gibt eine ID und einen Wert dafür.
Der Name am Klingelschild ist aber keine Datenverarbeitung und auch kein Eingriff in die Privatsphäre.
Wie soll euch denn sonst der Amazon-Bote finden?
Zurecht sagt man also beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen:
Wir sehen hier keinerlei Handlungsbedarf. Wenn jemand seinen Namen nicht an der Tür sehen will, kann er ihn entfernen lassen, mit allen unpraktikablen Folgen für Besuche, Erreichbarkeit für Rettungsdienste oder die Zustellung der Post, um nur einige Themen zu nennen
BBU-Vorstand Maren Kern im Tagesspiegel
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